Beitragsordnung
§ 1 Höhe der Beiträge
(1) Mitglieder
Der Beitrag für Mitglieder beträgt 1,00 Euro pro Monat.
Für Schüler, Auszubildende, Studenten und Arbeitslose beträgt der Beitrag 0,50 Euro pro Monat.
Mitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind von der Zahlung eines Beitrages befreit.
(2) Ehrenmitglieder
Ehrenmitgliedern sind von der Zahlung eines Beitrags befreit.
§ 2 Zahlung der Beiträge
(1) Zahlungsart
Die Zahlung der fälligen Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Banküberweisung oder Barzahlung.
Bei Überweisung ist der Betrag auf folgendes Konto mit Angabe des Namens und des Beitragszeitraums zu überweisen.
Sparkasse Märkisch-Oderland
IBAN: DE14170540403000719023
BIC: WELADED1MOL
(2) Zahlungsperiode
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge kann:
a - monatlich
b - quartalsweise
c - halbjährlich
d - jährlich
erfolgen.
Letzter Zahlungstermin ist der 30. November des laufenden Jahres.
§ 3 Befreiung und Rückgabe von Beiträgen
(1) Befreiung
Mitglieder können für bestimmte Zeiträume durch einen Beschluss des Vorstandes von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu stellen.
(2) Rückerstattung von Beiträgen
Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
gültig ab: 01.06.2015